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MO | 13.02.2012
Preisauszeichnung (Bild: ORF.at)
ARBEITSRECHT
Massive Vorwürfe gegen Schlecker
Die Gewerkschaft hat bundesweit eine Aktion gegen die Drogeriekette Schlecker gestartet. Dort soll es zu massiven Verletzungen im Arbeitsrecht kommen. Auch in den 110 Kärntner Filialen seien Missstände - wie Kündigungen im Krankenstand - vorhanden.
Meist anonyme Beschwerden
Am Mittwoch haben die Arbeitnehmervertreter die Mitarbeiter in den 1.200 Schlecker-Filialen über ihre Rechte aufgeklärt und Informationen zum Arbeitsrecht verteilt. Diese trauten sich aber kaum etwas zu sagen, zu groß sei die Angst um den Arbeitsplatz.

Trotzdem häufen sich anonym die Beschwerden der Mitarbeiter. Die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) schließt sogar strafrechtliche Vergehen nicht mehr aus.
Detektive beobachten Mitarbeiter
Der Vorwürfe der Gewerkschaft sind massiv: Detektive sollen die Mitarbeiter in den Filialen während der Arbeit beobachten. Bei der kleinsten Verfehlung drohe die Kündigung. Auf die Toilette zu gehen falle zum Beispiel darunter.

Unbezahlte Arbeitsleistungen, fehlende Anrechnung von Vordienstzeiten, kurzfristige und einseitige Änderungen der Arbeitszeit, rechtswidrige Personalkontrollen seien nur einige der vielfältigen Probleme, so die GPA weiter.
Kündigung im Krankenstand
Wenn ein Mitarbeiter in den Krankenstand geht, werde er gezwungen, eine Selbstkündigung zu unterschreiben, lautet ein weiterer Vorwurf. 

Kärntens GPA-Regionalsekretär Günter Granegger nennt ein Beispiel einer Betroffenen: "Die Frau wurde im Krankenstand von der Bezirksleitung zu Hause besucht und musste - bei 40 Grad Fieber - die Kündigung unterschreiben."
"Überstundenbezahlung nur ein Traum"
Schlecker hat in Kärnten 110 Filialen, pro Filiale gebe es maximal drei Angestellte, alles Frauen in Teilzeit zwischen 20 und zehn Wochenstunden. Diese drei Mitarbeiter müssten die Öffnungszeiten von 66 Stunden pro Woche abdecken.

Der Bruttoverdienst liege zwischen 289 und maximal 434 Euro im Monat. Von Überstundenbezahlung könne nur geträumt werden, kritisiert Jutta Brandhuber von der Gewerkschaft Handel.
Weitere Arbeitsrechtsverletzungen
Damit sei die Liste der Arbeitsrechtsverletzungen aber nicht zu Ende, betont Brandhuber. So gebe es einseitige Stundenkürzungen, diese müssten aber immer im Einvernehmen mit Angestellten vereinbart werden.

Auch seien Mitarbeiter in der Beschäftigungsgruppe 1 beschäftigt, jede gelernte Verkäuferin müsse aber mindestens in der Stufe 2 eingestellt werden.
Schlecker weist Vorwürfe zurück
Laut Brandhuber seien die Mitarbeiter und auch Filialleiter froh, dass endlich etwas passiere, andererseits wollen sie aber nur anonyme Beschwerden an die Gewerkschaft richten, da sie Angst vor dem Arbeitsplatzverlust haben.

Die Kontaktaufnahme mit der Firmenleitung von Schlecker habe nichts gebracht, so Brandhuber. Von seiten der Firma Schlecker heißt es, die Vorwürfe seien falsch und das Arbeitsrecht werde eingehalten.
Auch Vorwürfe gegen andere Ketten
Insgesamt haben die Arbeitnehmervertreter im  letzten Jahr in Kärnten knapp 120.000 Euro für Handelansgestellte erstritten.

Die Gewerkschaft kündigt für andere Betriebe im Lebensmittelhandel ähnliche Aktionen an. Genannt werden immer wieder die Spar-Gruppe und Lidl. Gebessert habe sich die Situation bei Billa, sagt die Gewerkschaft.
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