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PROZESS |
24.08.2005 |
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Zwei Verurteilungen wegen Frauenhandels
Wegen Frauenhandels wurden gestern zwei Männer am Landesgericht Klagenfurt zu Freiheitsstrafen verurteilt. Sie hatten Frauen nach Kärnten gebracht, die hier als Prostituierte arbeiteten.
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"Die Mädchen hatten das ja so gewollt"
Obwohl sie die gleiche Straftat begangen haben, sind die Angeklagten - zwei Polen - von Grund auf verschiedene Menschen.
Der Hauptangeklagte saß zusammengekauert auf der Anklagebank, der andere tat so, als hätte er keine Straftat begangen: "Ich habe die Mädchen ja nur nach Österreich gebracht, sie haben das so gewollt und außerdem habe ich nie Geld dafür kassiert", so der Pole zum Richter.
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Nur Rädchen in einem großen Getriebe
Das Geld hat der Hauptangeklagte kassiert, der reumütig und mit Tränen in den Augen vor dem Richter saß. Er gab zu, zehn Mädchen nach Villach und Klagenfurt gebracht und ihnen dafür täglich jeweils 120 Euro abgenommen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die beiden Männer ein Rädchen einer kriminellen Organisation in Polen sind, die immer wieder Frauen zur Prostitution nach Österreich gebracht haben.
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Die Mädchen wurden zu nichts gezwungen
"Aber nur ein kleines Rädchen", wie der Anwalt des Hauptangeklagten sagt, denn sein Mandat wäre geistig gar nicht fähig so eine Organisation zu leiten. Er sei nur der Chauffeur gewesen, das sei mit einem Türsteher im Bordell zu vergleichen. Für welche Organisation er tätig war, wollte der Pole nicht sagen.
"Die Frauen wussten ganz genau, was sie tun. Sie haben mit ihrer Tätigkeit das Vielfache eines Facharbeiters in ihrer Heimat verdient und so das Studium ihrer Kinder finanziert", verteidigte der Anwalt den Angeklagten. "Die Mädchen wurden zu nichts gezwungen", deshalb habe das Vergehen mit Menschenhandel nichts zu tun. "Man sollte also die Kirche im Dorf lassen", so der Anwalt.
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Grenzüberschreitender Prostitutionshandel
Der Staatsanwalt sieht das naturgemäß anders: "Die Mädchen sind hierher gebracht worden, es wurden Wohnungen angemietet und über Inserate hätten sie ihre Dienste angeboten". Das sei ganz klar "grenzüberschreitender Prostitutionshandel", und so etwas sei strafbar, nicht umsonst liege der Strafrahmen dafür bei bis zu zehn Jahren.
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Mildes Urteil - Staatsanwalt beruft
Der Schöffensenat sprach ein eher mildes Urteil aus: 18 und 15 Monate Haft, wobei die Angeklagten nur sechs, beziehungsweise fünf Monate absitzen müssen. Der Staatsanwalt reagierte scharf: "Die werden sicher länger hinter Gitter bleiben. Das wird dann der Oberste Gerichtshof zu entscheiden haben". Er legte Berufung gegen das milde Urteil ein.
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