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SOZIALHILFE |
29.07.2005 |
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Neues "Lebenssicherungsmodell" für Kärnten
Rund 5.500 Personen beziehen in Kärnten Sozialhilfe. Geplant ist ein neues "Lebenssicherungsmodell", mit dem die Förderungen gebündelt und die Beratung verstärkt werden soll.
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2004 1.200 ständige Sozialhilfe-Bezieher
Rund 1.200 Kärntner haben im Vorjahr ständig Sozialhilfe bezogen, doppelt so viele haben in speziellen Notsituationen einmalig Geld vom Land erhalten.
Zusammen mit den Bewohnern von Pflegeheimen und den Beziehern von Behindertenhilfe, kommt man Kärntenweit auf 5.500 Personen, die Sozialhilfe benötigen.
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"Lebenssicherungsmodell" für Kärnten
Derzeit wird in Kärnten an einem neuen "Lebenssicherungsmodell" gearbeitet, kündigt Sozialreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) an.
Künftig sollen alle Förderungsleistungen wie Sozialhilfe, Wohnbau- oder Familienzuschuss gebündelt werden. Es soll genügen, einen Antrag an eine zentrale Stelle zu stellen, wenn man Sozialleistungen bekommen will.
Mit dem neuen Modell soll auch die Beratung verstärkt werden, etwa für die Bereiche Wohnen, Familie oder Lernförderung.
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Zahl der Betroffenen nimmt zu
Arbeitslosigkeit und die hohen Kosten für Wohnen und Energie - das sind nach Ansicht des Sozialexperten Martin Schenk die wichtigsten Gründe für die steigende Zahl an Sozialhilfeempfängern.
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Kritik an Bundespolitik
Schaunig (SPÖ) führt die Steigerung auf die Bundespolitik zurück, die zu wenig unternehme, um die Armut im Land zu senken.
Daneben gebe es aber auch andere Gründe, so Schaunig: "Für viele Frauen war die Ehe ein wichtiges Sicherungsinstrument. Heute ist diese Absicherung oft nicht mehr gegeben, wie die hohe Scheidungsrate zeigt."
Zunehmend sei auch die Zahl jener, die dem hohen psychischen Druck im Erwerbsleben nicht mehr gewachsen sind.
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Sozialhilfe für Notlagen
Um Sozialhilfe zu erhalten, muss man sich in einer Notlage befinden, die nicht durch andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe abgedeckt ist.
Das kann Langzeitarbeitslose betreffen, aber beispielsweise auch Frauen, die nach der Trennung von ihrem Partner keinen Unterhalt bekommen.
Der Antrag ist beim Gemeindeamt zu stellen. Wird dieser genehmigt, erhalten die Antragsteller das Sozialhilfegeld aus Landesmitteln. Im Durchschnitt sind das bei Dauerbeziehern zwischen 400 und 500 Euro pro Monat.
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Dreijährige Überprüfung
Das Land überprüft drei Jahre lang, ob die Ausbezahlung der Sozialhilfe gerechtfertigt ist.
Besitzt jemand etwa mehrere Immobilien, Autos, ein dickes Sparbuch oder verdient in dieser Zeit viel, muss er das erhaltene Geld wieder zurückzahlen. Laut Schaunig kommt dies eher selten vor.
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