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DI | 14.02.2012
Servieren. (Bild: ORF)
WIRTSCHAFT
Immer wieder Ärger mit dem Praktikum
Die meisten berufsbildenden Schulen sehen jedes Jahr Pflichtpraktika für die Schüler vor. Es gibt immer wieder Probleme mit Bezahlung, Arbeitszeiten und Jugendschutz - vor allem in Gastronomie und Hotellerie.
Zwei Monate jeden Sommer
Die Tourismusschüler beenden ihr Schuljahr einen Monat vor den anderen Schulen, müssen zwei Monate Praktikum während des Sommers absolvieren und haben dann noch einen Monat Ferien. Die Schüler sollen alle Sparten kennenlernen, von Küche über Service, Rezeption oder auch Reisebüro. Das Zeugnis der Betriebe ist für die Ausbildung in der Schule notwendig.
Lehrlingsentschädigung steht auch Praktikanten zu.
Normales Arbeitsverhältnis
Ein Pflichtpraktikum unterscheidet sich in einigen Punkten von einem üblichen Ferienjob, auch bei der Bezahlung. In der Regel ist ein Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere. Es gelten Kollektivvertrag und die Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes. Als Entlohnung wird meistens die Lehrlingsentschädigung des entsprechenden Schuljahres bezahlt.
Manche Jugendliche arbeiten täglich 13 Stunden.
Nacht- und Sonntagsarbeit
Helmut Krainer ist Beauftragter für Lehrlings- und Jugendschutz der Kärntner Arbeiterkammer. Er wird vor allem mit Problemen von Pflichtpraktikanten konfrontiert:"Die größten Probleme gibt es bei der Nacht- und bei der Sonntagsruhe. Auch bei der täglichen Arbeitszeit, wo Jugendliche oft bis zu 13 Stunden am Tag arbeiten müssen, und am nächsten Tag wieder. Das ist ungesetzlich."
Manche Schule überprüfen Betriebe
Vor allem nicht bezahlte Überstunden in der Gastronomie sind seit Jahren die häufigsten Beschwerdefälle. Viele Praktikanten fühlen sich allein gelassen.

Einige Schulen überprüfen aber in den Ferien die Arbeitsbedingungen der Schüler. Andere werden nur tätig, wenn Schüler oder Arbeitgeber Schwierigkeiten melden. Die Arbeiterkammer will Nachzahlung von Überstunden einfordern.
Wer in einer Branche Fuß fassen will, muss Einiges in Kauf nehmen.
Studenten arbeiten oft gratis
Bei Studenten, die in einer Branche Fuß fassen wollen, geht der Trend in Richtung Gratisarbeit. Zudem müssen die Studenten auch selbst für die Lebenshaltungskosten wie Wohnen in der Nähe des Arbeitsplatzes aufkommen.
Die EU will solchen Praktiken nun einen Riegel vorschieben. Die Arbeiterkammer würde solche EU-Richtlinien begrüßen.
Entwurf für ein neues Gesetz liegt beim Parlament.
Krainer: Leistung muss entlohnt werden
Helmut Krainer: "Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn Gratispraktika abgeschafft werden, weil wir der Auffassung sind, dass jeder, der arbeitet ab einem gewissen Alter, entlohnt werden müsste. Man bringt ja auch eine Leistung für den Betrieb."

Seit Jahren liegt ein Entwurf für ein Praktikumsgesetz im Parlament vor. Er wurde noch nicht behandelt, obwohl es Stimmen aus mehreren Parteien gibt, die klare Regelungen für solche Arbeitsverhältnisse fordern.
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