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GERICHT |
05.07.2010 |
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Kakadu musste Richter Flugkünste beweisen
Der Rechtsstreit über einen Kakadu ist am Montag in die nächste Runde gegangen. Vor Richter und Sachverständigen zeigte das Tier seine Flugkünste. Der Käufer des Tieres hatte geklagt, weil der Vogel angeblich schief fliegt.
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Flugbewertung unter Ausschluss der Öffentlichkeit |
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Bruchlandung bei Flugrunde vor der Presse
Ein Däne hatte den Banks-Rabenkakadu namens Seppi von einem Kärntner Vogelzüchter um 12.000 Euro gekauft. Laut dem Besitzer soll der Hahn aber unter chronischer Gicht leiden und schief fliegen und damit keinen Wert mehr haben.
In einer Klagenfurter Messehalle musste das Tier am Montag vor Richter Johann Baumgartner und dem Sachverständigen, Tierarzt Alexander Rabitsch, seine Flugfähigkeiten beweisen.
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Versuch unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Der juristisch ausschlaggebende Flugversuch fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Für die zahlreich anwesende Presse durfte das Tier schon vorher eine Runde drehen. Dabei legte der Vogel laut APA prompt eine Bruchlandung hin und krachte gegen die Wand.
Der Sachverständige Ewald Köppel stellte klar: "Kakadus fliegen kaum, und wenn, dann passiert dies in schwingender Form und nicht geradeaus. Kakadus klettern in erster Linie." Der Prozess fand nach der Demonstration am Bezirksgericht Ferlach statt, wurde aber vertagt, weil der Villacher Hobbyzüchter wegen Krankheit nicht erscheinen konnte.
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Zweijähriger Gerichtsstreit über Seppi
 Vogelzüchter Günter Peters argumentierte vor Gericht, Seppi sei völlig in Ordung gewesen, als er Kärnten verließ. Im Februar 2007 hatte er mit einem norddeutschen Vogelhändler Vögel getauscht. Der Villacher Hobbyzüchter bekam zwei Jungtiere, der Händler erhielt unter anderem Seppi. Ein halbes Jahr später begann der Streit über Seppis Flugkünste, der jetzige dänische Besitzer verlangte von Peters 12.000 Euro zurück. Seitdem wird prozessiert.
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Gutachten in frühestens drei Monaten
Tierarzt Rabitsch untersuchte das Flugverhalten, das Gehen und Landen auf dem Boden und nahm dem Hahn Blut ab. Bevor das Tier nach Dänemark reist, folgen weitere Untersuchungen. Bei einer ausgedehnten medizinischen Untersuchung, wurde festgestellt, dass der Kakadu nicht an Gicht leidet, aber ein Leberproblem hat.
"Das Tier wird in meiner Ordination noch geröntgt. Sofern es machbar ist, kontrollieren wir noch, wie sich die Ernährung des Kakadus ausgewirkt hat", so Rabitsch. Ein Gutachten wird in frühestens drei bis vier Monaten erwartet.
Der Tierarzt beanstandete außerdem die viel zu kleine Transportbox, in der der Vogel von Dänemark nach Österreich transportiert worden war: "Für den Rücktransport muss sich der Kläger auf jeden Fall einen neuen Behälter anschaffen. Mit dem alten lasse ich das Tier nicht mehr weg."
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kaernten.ORF.at; 19.6.10
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