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DELLACH |
25.06.2010 |
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Gefälschte Wahlstimmen: Bedingte Haftstrafe
Neun Monate Haft auf Bewährung wegen Amtsmissbrauches, so lautet das Urteil gegen den Kurzzeitbürgermeister der Gemeinde Dellach im Drautal. Der SPÖ-Politiker hatte bei der Bürgermeisterstichwahl Stimmen gefälscht.
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Kandidat hätte ohne den Betrug gewonnen. |
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92 Wahlzettel gefälscht
Angeklagt wurde der Bürgermeister von der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Genau 92 Wahlzettel soll der SPÖ-Kandidat bei der Bürgermeisterstichwahl im März 2009 zu seinen Gunsten gefälscht haben. Die Ironie daran: Die Wahl hätte der SPÖ-Kandidat auch ohne den Betrug gewonnen.
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Versiegelte Urne aufgebrochen
Möglich wurde der Wahlbetrug, weil der 53-Jährige als Wahlleiter-Stellvertreter Zugriff auf die Stimmzettel hatte. Dabei hat der Bürgermeisterkandidat nach dem Vorwahltag eine versiegelte Urne aufgebrochen. Stimmen, die für seinen ÖVP-Kontrahenten abgegeben wurden, tauschte er dann durch selbstausgefüllte Stimmblätter aus, auf denen sein Name angekreuzt war.
Er verwendete zwar denselben Kugelschreiber, der auch in der Wahlzelle aufgelegen hatte, hat aber nicht beachtet, dass sich das Geschriebene auf die darunter liegenden Zettel durchdrückte. Dadurch konnte die Manipulation nachgewiesen werden.
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Wahlbetrug in Rundschreiben gestanden
Der Kurzzeitbürgermeister gestand in einem Rundschreiben seinen Wahlbetrug. Das Amt nahm er nicht mehr an.
Der SPÖ-Politiker rechtfertigte sich mit dem Argument psychisch überlastet gewesen zu sein. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihm aber volle Zurechnungsfähigkeit. Bei einer Verurteilung drohten dem Politiker bis zu fünf Jahre Haft.
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Strafmildernd: Geständnis, Unbescholtenheit. |
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Verurteilter seit dem Vorfall im Krankenstand
Der Mann ist seit dem Vorfall im März 2009 im Krankenstand und muss nach eigenen Aussagen schwere Beruhigungsmittel nehmen. Die Schöffen schienen ihm zuzugestehen, dass er nach einem anstrengende Wahlkampf erschöpft gewesen sei.
Als strafmildernd führte Richter Oliver Kriz an, dass der Angeklagte bisher unbescholten sei, dass er ein Geständnis abgelegt und das Amt nicht angenommen hatte.
Das rechtskräftige Urteil lautet auf neun Monate bedingter Haft und 1.440 Euro Geldstrafe. Da die Freiheitsstrafe unter einem Jahr liegt, verliert der Mann seinen Beamtenstatus nicht.
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kaernten.ORF.at
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