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GERICHT |
11.03.2010 |
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Geldwäscheprozess erneut geplatzt
Schon zum vierten Mal ist am Landesgericht Klagenfurt ein Geldwäscheprozess geplatzt: Diesmal erschien der Beschuldigte wegen "Krankheit" nicht. Der Prozess selbst enthält einiges an Sprengkraft, es geht um mehr als 700.000 Euro.
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Kärntens Banken wurden zum "Werkzeug"
Die Geldwäsche soll im großen Stil und über ganz Europa verteilt erfolgt sein - unter Beteiligung von Kärntner Banken, die unwissentlich zum Werkzeug des Angeklagten wurden: Der 62 Jahre alte Deutsche, ansässig in Schiefling am Wörthersee, soll laut Anklage bereits 700.000 Euro "gewaschen" haben, weitere große Geldbeträge hätten folgen sollen.
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Konten in ganz Europa eröffnet. |
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Hintermann gab Aufträge
Der 62-Jährige Angeklagte - für ihn gilt die Unschuldsvermutung - soll im Auftrag eines Hintermannes verschiedene Konten in Europa - vor allem in Kärnten - eröffnet haben, um das Geld einer italienischen Immobilienfirma mit Sitz auf der Insel Capri zu waschen: Ein riesiges Unternehmen, bei dem ein paar Millionen Euro, die hin und her geschoben werden, nicht weiter auffallen.
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Beschuldigter gab sich als Steuerberater aus. |
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Mafia-Geld?
Der Beschuldigte soll sich als Steuerberater der Firma ausgegeben haben, die Geldbeträge, die auf verschiedenen Konten einlangten, stammten offiziell aus "Immobilienverkäufen". Die Transaktionen flogen auf, als ein aufmerksamer Bankbeamter der Spadabank die hohen Geldsummen zu hinterfragen begann und das Landeskriminalamt einschaltete. Woher das Geld wirklich stammt, weiß bislang niemand. Ein Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität in Süditalien liegt allerdings nahe.
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Auftraggeber bereits verurteilt. |
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Richter: Justiz hat "langen Atem"
Der Auftraggeber des Beschuldigten wurde bereits in Deutschland zu zwei Jahren Haft verurteilt. Dieser Auftraggeber beschuldigt nun den Kärntner Angeklagten der Komplizenschaft.
Seit eineinhalb Jahren versucht das Gericht in Klagenfurt nun schon, dem 62-Jährigen den Prozess zu machen - bisher erfolglos. Der Beschuldigte wechselte entweder kurz vor der Verhandlung den Verteidiger oder ein ein ärztliches Attest bezeugte seine Verhandlungsunfähigkeit. Die Justiz jedoch, so Richter Christian Liebhauser-Karl, habe einen "langen Atem".
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