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DI | 14.02.2012
Asylwerber (Bild: APA)
POLITIK
Asyl: Regierung beschließt neues Gesetz
Die Landesregierung hat am Dienstag das neue Grundversorgungsgesetz beschlossen. Es bringt Asylwerbern in Kärnten schärfere Bestimmungen und dem Land Einsparung von geschätzten 200.000 Euro pro Jahr.
Kein Wahlrecht für Quartier
Flüchtlingsreferent LH Gerhard Dörfler (FPK) hatte den Gesetzesentwurf am Montag vorgestellt, schon am Dienstag segnete die Landesregierung die Novelle zur Vorlage im Landtag ab.

Künftig sollen Asylwerber in Kärnten damit kein Wahlrecht auf ein bestimmtes Quartier haben, auch wer seinem Quartier drei Tage unerlaubt fern bleibt, verliert die Grundversorgung.
"Eigene Mittel" und "Arbeitskraft" wird einberechnet
Neue Berechnung der Grundversorgung
Neu ist auch die Berechnung der Grundversorgung: Sie wird um die Definition der "eigenen Mittel" ergänzt. Demnach werden alle Einkünfte sowie das verwertbare Vermögen bei der Berechnung der Grundversorgung berücksichtigt.

Auch werde bei der Berechnung bei Asylberechtigten, die grundsätzlich einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben, "ihre eigene Arbeitskraft in die Bewertung der Unterstützungshöhe eingerechnet", heißt es.
Einsparungen von rund 200.000 Euro
Dörfler: "Streng, aber effektiv"
Die Novelle sei nötig, um mehr Rechtssicherheit zu gewährleisten und schütze vor Missbrauch, sagt Dörfler. Mit der Gesetzesanpassung setze Kärnten zudem seinen klaren Weg in Sachen Asylpolitik fort. "Wir unterstützen die humanitär hilfsbedürftigen Personen zwar streng, aber effektiv. Effektiv sowohl für den Asylwerber, aber auch effektiv im Sinne des heimischen Steuerzahlers", so Dörfler.

Durch die Novelle müssten weniger Bescheide ausgestellt werden, langwierige Verwaltungsverfahren würden großteils verhindert und Anwaltskosten reduziert. Dörfler rechnet deswegen durch das Grundversorgungsgesetz neu mit jährlichen Einsparungen von rund 200.000 Euro im Jahr.
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