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DI | 14.02.2012
Asyl (Bild: Fotalia)
POLITIK
Schärfere Auflagen für Asylwerber
Laut LH Gerhard Dörfler (FPK) erhält Kärnten im Frühling ein neues Grundversorgungsgesetz für Asylwerber. Darin wird unter anderem verankert, dass es für Asylwerber kein Wahlrecht auf ein bestimmtes Quartier gibt.
Bei Ablehnung des Quartiers wird Grundversorgung eingestellt
Kein Wahlrecht auf Quartier
Kärnten betreut derzeit knapp 1.000 Asylwerber. Das neue Grundversorgungsgesetz soll im Frühjahr beschlossen werden und klar regeln, was diese Aylwerber dürfen und was nicht. Die Anpassung sei sowohl aus finanziellen wie auch aus Gründen der Rechtssicherheit für alle Verfahrensbeteiligten dringend notwendig, so Flüchtlingsreferent Dörfler am Montag in einer Aussendung.

Bisher konnten Asylwerber die Unterbringung in ein anderes Quartier beantragen, das sei jetzt nicht mehr möglich: Gemäß EU-Richtlinie werde im neuen Grundversorgungsgesetz klargestellt, "dass alle Arten der Unterbringung gleichwertig sind und es für den Asylwerber kein Wahlrecht auf ein bestimmtes Quartier und eine bestimmte Art der Leistung gibt."

Alle Unterkünfte - also gleich ob auf der Saualm oder anderswo - sind damit laut Gesetz gleichwertig. Beschwerden darüber sind zwecklos: Die Ablehnung einer dem Asylwerber zugewiesenen Unterkunft könne zur Einstellung der Grundversorgung führen, so Dörfler.
Drei Tage weg: Keine Grundversorgung
Zudem soll das "eigenmächtige und unbegründete Verlassen eines Quartiers" über mehr als drei Tagen zur Einstellung der Grundversorgung führt. Asylwerber, die gegen das Strafgesetz verstoßen, verlieren ebenfalls jegliche Ansprüche.
Dörfler: "Missbrauch wird so verhindert"
Mit der Novelle würden Teile des neuen Bundesasylgesetz übernommen, so Dörfler. Kärnten habe dann das "effektivste und strengste Grundversorgungsgesetz im Bundesvergleich."

Damit würde ein Missbrauch der Grundversorgung und langwierige Verfahren verhindert: "Mit dieser Verschärfung wird es für spitzfindige Juristen nicht mehr möglich sein, Schlupflöcher zu finden und somit unnötige, langwierige sowie kostenintensive Verfahren herbeizuführen." Somit werde der Steuerzahler entlastet, da mit einer deutlichen Reduktion des Verwaltungsaufwandes zu rechnen sei.
Tagessätze bleiben gleich
An den Tagessätzen für die Grundversorgung werde sich laut Verfassungsabteilung des Landes nichts ändern. Der Quartiergeber bekommt derzeit von der öffentlichen Hand 17 Euro pro Tag und Asylwerber. Dieser wiederum bekommt ein Taschengeld von 40 Euro im Monat.

Asylwerber, die individuell untergebracht sind, bekommen im Monat 180 Euro bar auf die Hand, damit müssen sie ihren Quartiergeber bezahlen.
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