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DI | 14.02.2012
Asyl-Sonderquartier auf der Saualm (Bild: ORF)
POLITIK
Berufungen gegen Asylheim abgewiesen
Sämtliche Berufungen gegen das Asylheim auf der Saualm seien vom Unabhängigen Verwaltungssenat abgewiesen worden, teilt LH Gerhard Dörfler (FPK) mit. Damit entspreche die "Sonderbetreuungseinrichtung" der EU-Richtlinie.
"Kontrolle der Bewohner gerechtfertigt"
Sämtliche Berufungen in Bezug auf angebliche Missstände in der Sonderbetreuungseinrichtung auf der Saualm seien jetzt vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) abgewiesen worden, so Dörfler in einer Aussendung. Der UVS habe somit bestätigt, dass die Asylbetreuungseinrichtung auf der Saualm den europäischen Vorgaben entspricht.

Demnach sei die Kontrolle der Bewohner durch Sicherheitskräfte gerechtfertigt. Dass die Bewohner der Unterkunft beim Betreten auf Waffen, Drogen und Alkohol überprüft werden, sei im Interesse der Sicherheit der in der Unterkunft lebenden Personen gerechtfertigt. Eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention sei in diesem Zusammenhang laut UVS nicht gegeben.
"Haben uns nicht zu Schulden kommen lassen"
Zudem herrsche in den Räumen keine Feuchtigkeit, sanitäre Installationen sowie Heizungsanlage würden einwandfrei funktionieren. sagt Dörfler.

Dörfler: "Nun werden diverse Gutmenschen wie das Aktionskomitee rund um Rolf Holub oder der selbst ernannte Asylanwalt Farhad Paya, auch endlich akzeptieren müssen, dass wir uns in der Asylfrage nichts zu Schulden kommen lassen."
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