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MO | 13.02.2012
Kind trägt Skihelm (Bild: Herbert Pfarrhofer/APA)
GESETZ
Skihelmpflicht ohne Kontrollen
Der Kärntner Landtag hat am Donnerstag einstimmig die Einführung einer Skihelmpflicht bis 15 Jahre beschlossen. Es wird aber weder Kontrollen noch Strafen geben. Bei Verletzungen könnten aber die Versicherungen Probleme machen.
Helmpflicht gilt nur auf präparierten Pisten.
Gilt ab 1. Dezember
Es gehe um Bewusstseinsbildung, nicht um Strafen, so die Prämisse der Kärntner Landespolitik bei der Einführung der Skihelmpflicht. Diese tritt mit 1. Dezember in Kraft und gilt dann für alle Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.

Sie müssen demnach künftig einen Helm tragen, wenn sie als Skifahrer oder Snowboarder auf gesicherten Pisten unterwegs sind. Die Helmpflicht gilt auch beim Fahren mit anderen Wintersportgeräten wie Skibobs oder Rodeln, solange die Kinder auf präparierten Pisten fahren. Im freien Gelände oder beim Liftfahren brauchen die Kinder auch weiterhin keinen Helm.
85 Prozent der Kopfverletzungen könnten vermieden werden.
"Bewusstseinsbildung" für Eltern
Kontrollen der Helmpflicht hat die Politik im Gesetz nicht vorgesehen. Es wird auch keine Strafen für die Erziehungsberechtigten geben, wenn das Kind keinen Helm trägt. Ihnen soll nur bewusst gemacht werden, wie gefährlich das Skifahren oder Snowboarden ohne Helm für Kinder sein kann. Mit Helm ließen sich laut Studien immerhin 85 Prozent der schweren Kopf- und Gehirnverletzungen verhindern.
Unfallopfer könnten weniger Geld bekommen
Abgesehen von gesundheitlichen Folgen könnte der Verzicht auf einen Skihelm aber noch weitere Konsequenzen haben - und zwar dann, wenn sich ein Kind unschuldig beim Skifahren ohne Helm verletzt. In diesem Fall kann sich die Versicherung jetzt auf die Helmpflicht berufen. Das Unfallopfer würde demnach quasi eine Mitschuld tragen und deshalb weniger Geld von der Versicherung erhalten.
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