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DI | 14.02.2012
AvW-Zentrale in Krumpendorf (Bild: AvW)
WIRTSCHAFT
AvW-Anwälte klagen Republik
Im Fall der nicht zurückgekauften Genussscheine der AvW-Gruppe gibt es nun eine Klage der Anlegeranwälte gegenüber der Republik Österreich. Die Finanzmarktaufsicht hätte erkennen müssen, dass AvW eine Bank-Konzession benötige.
Aufsichtspflicht sei vernachlässigt worden
Die Wiener Kapitalmarkt- und Anlegeranwälte Pascher & Schostal haben die Republik Österreich zur Anerkennung der Amtshaftung im Namen eines geschädigten Anlegers aufgefordert. Dieser Anleger hatte in Genussscheine der Auer von Welsbach-Gesellschaft investiert.

Der Vorwurf der Anwälte an die Finanzmarktaufsicht des Bundes: Diese hätte im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht verhindern müssen, dass AvW rechtswidrig Anlegergelder entgegennimmt. Dadurch hätten auch etwaige Kursmanipulationen rechtzeitig aufgedeckt werden können.

Das Nachrichtenmagazin "profil" berichtet in seiner aktuellen Ausgabe, dass die Bundeswertpapieraufsicht - die Vorgängerorganisation der FMA - schon im Jahr 2000 von Ungereimtheiten bei dem Investmenthaus wusste. Chef der Bundeswertpapieraufsicht war damals Finanzminister Karl-Heinz Grasser.
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