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MO | 13.02.2012
Themenbild Kindergeld (Bild: APA/Helmut Fohringer)
Soziales
VfGH prüft Rückforderung von Kindergeld
Jene 268 Familien, die in Kärnten Kindergeld an die Gebietskrankenkasse (GKK) zurückzahlen sollen, bekommen nun Unterstützung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Es wird geprüft, ob die Rückforderungen zu Recht bestehen.
Rückforderungen: 400 bis 5.600 Euro
Den 268 Familien und Alleinerziehern in Kärnten wird vorgeworfen, dass sie die Zuverdienstgrenze von 7.200 Euro überschritten und so das Kindergeld zu Unrecht kassiert haben.

Die Betroffenen sollen zwischen 400 und 5.600 Euro zurückzahlen, insgesamt fordert die GKK 230.000 Euro zurück.
40 Familien haben bereits zurück gezahlt
40 der Betroffenen haben das Geld bereits zurückgezahlt, sagte der zuständige Sachbearbeiter der Gebietskrankenkasse, viele der Betroffenen haben um Ratenzahlung angesucht.

75 der betroffenen Eltern haben gegen den Bescheid berufen und - großteils mit Unterstützung des Landes Kärnten - Klage beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht.
Die Berechnung ist so kompliziert gestaltet, dass sie nicht nur für einen juristischen Laien kaum nachvollziehbar ist, sagte die Anwältin Sabine Gauper-Müller.
Berechnung für Laien kaum nachvollziehbar
Vier Fälle sind mittlerweile bis zum Obersten Gerichtshof gelangt und der hat nun das Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet.

Sabine Gauper-Müller, die Anwältin, die die Prozesse geführt hat: "Die Hauptkritikpunkte liegen in der Berechnungsweise des Gesamtbetrages der Einkünfte für die Zuverdienstgrenze. Die ist so kompliziert gestaltet, dass sie nicht nur für einen juristischen Laien kaum nachvollziehbar ist. Das ergibt für die einzelnen Betroffenen - vor allem in Grenzfällen - dass es fast nicht möglich ist, im vor hinein zu beurteilen, ob die Zuverdienstgrenze überschritten wird."

Auch Gehaltserhöhungen oder zu leistende Überstunden könnten vom Arbeitnehmer nicht vorhergesehen werden. Kritisiert wird weiters, dass diese Bezieher mit jenen Eltern gleichgesetzt werden, die sich das Kindergeld durch falsche Angaben "sozusagen erschlichen haben", sagte Gauper-Müller.
Entscheidung frühestens im Frühling
Frühestens im Frühjahr nächsten Jahres wird der Verfassungserichtshof entscheiden. Sozialreferentin Nicole Cernic (SPÖ) rät daher allen Betroffenen, die in letzter Zeit einen Rückzahlungsbescheid bekommen haben bzw. noch einen bekommen werden, vorerst nicht zu zahlen und sich rechtliche Unterstützung zu holen.

Michaela Eigner, der Juristin für Arbeites- und Sozialrecht in der Kärntner Arbeiterkammer:
"Die klare Empfehlung ist man sollte keinen Bescheid in Rechtskraft erwachsen lassen. Das heißt, allenfalls noch zugestellte Bescheide sollten innerhalb einer Frist von vier Wochen beeinsprucht werden."
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