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UVS |
02.10.2008 |
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"Abgeschobene" Tschetschenen abgeblitzt
Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Kärnten hat die Beschwerde der im Jänner nach Niederösterreich "abgeschobenen" tschetschenischen Flüchtlingsfamilie abgewiesen. SOS-Mitmensch sieht dies anders.
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Petzner: Bestätigung für "Abschiebepolitik"
Im Gegensatz zu einer fast gleichlautenden Beschwerde im August, der stattgegeben wurde, hat der UVS diesmal keine Einwände gegen die Vorgangsweise der Behörden erhoben.
Mit dieser Entscheidung sehe man sich in der "Abschiebepolitik" des Landes bezüglich straffällig gewordener Tschetschenen vollinhaltlich bestätigt, sagte Haiders Sprecher, Stefan Petzner, am Donnerstag gegenüber der APA. Gegen die Entscheidung vom August hat das Land die Anrufung des Höchstgerichtes angekündigt.
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kaernten.ORF.at; 25.8.08
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UVS: Kein Zwang oder Druck ausgeübt
Der UVS begründete seine Zurückweisung der Beschwerde über die "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" unter anderem damit, dass im gegenständlichen Fall "ein physischer Zwang oder auch die Androhung eines solchen" nicht vorgelegen sei.
Die Beschwerdeführer seien, das habe das Verfahren ergeben, freiwillig in den Bus gestiegen, der sie nach Traiskirchen gebracht hätte. Zwang oder Druck habe es nicht gegeben.
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SOS Mitmensch stellt richtig
Die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch stellte am Freitag in einer Aussendung Aussagen von Stefan Petzner richtig, wonach "die im Jänner abgeschobenen AsylwerberInnen beim UVS abgeblitzt" seien.
SOS Mitmensch-Vorsitzende Nadja Lorenz, die die drei im Jänner "ausgewiesenen" tschetschenischen Familien vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Kärnten vertreten hat: "Bei zwei von drei Familien hat der UVS die Amtshandlung als rechtswidrig erkannt, weil das Land Kärnten massivst und unverhältnismässig in Grundrechte der Familien eingegriffen habe. In dem nun vorliegenden Fall hat der UVS keine Entscheidung über die Rechtmässigkeit der Amtshandlung getroffen, sondern lediglich seine Zuständigkeit verneint."
Grund dafür sei, dass es der Senat in diesem Fall als nicht erwiesen erachtet, dass die Amtshandlung eine Maßnahme der behördlichen Zwangsgewalt darstellt. Das Gericht geht davon aus, die die TschetschenInnen das Land freiwillig verlassen haben.
Lorenz wird gegen das dritte Urteil "selbstverständlich" vorgehen und eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof richten. Es sei völlig klar, dass auch die dritte Familie Kärnten nicht freiwillig verlassen habe.
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kaernten.ORF.at-Service
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