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Verkehr/Recht |
29.02.2008 |
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Ausländische Behörden können abkassieren
Für Strafzettel aus dem Ausland wird seit 1. März auch in Österreich abkassiert. Wer im Ausland eine Verkehrsübertretung begeht und die Strafe dafür nicht bezahlt, muss damit rechnen, von den heimischen Behörden zur Kasse gebeten zu werden.
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EU-Rahmenbeschluss wird nationales Recht
Betroffen von dem neuen Abkommen sind alle Österreicher, die in einem EU-Staat eine Verkehrsstrafe erhalten. Ein EU-Rahmenbeschluss, der nun nationales Recht geworden ist, sorgt dafür, dass Verkehrssünder nicht länger ungestraft davonkommen werden, nur weil sie ein ausländisches Kennzeichen haben.
Das Gesetz ist allerdings nur auf jene Delikte anwendbar, die ab dem 1. März 2008 begangen werden, betonte Hugo Haupfleisch, der Chefjurist des ÖAMTC anlässlich der Einführung des Abkommens.
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Erst ab 70 Euro wird kassiert
Die grenzüberschreitende Eintreibung von Verkehrsstrafen wird allerdings nur wirksam, wenn es um einen Betrag von mindestens 70 Euro geht.
Lediglich Verkehrsstrafen aus Deutschland werden bereits ab einer Höhe von 25 Euro von den österreichischen Behörden eingetrieben, denn das mit Deutschland abgeschlossene Amts- und Rechtshilfeabkommen, in dem auch Verkehrsstrafen geregelt sind, bleibt aufrecht.
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Österreichische Vertretungen leisten Hilfe
Sollte sich ein Verkehrsteilnehmer ungerechtfertigt zur Kasse gebeten fühlen, stehen ihm die österreichischen Behörden in dem jeweiligen Land zur Verfügung - es hat laut ARBÖ keinen Sinn, die jeweilige ausländische Vertretung in Österreich zu kontaktieren.
"Wer aus dem Ausland ein Schreiben in ausländischer Sprache erhält, kann auf der Website des Außenministeriums nützliche länderspezifische Adressen der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland finden", so ein Sprecher des ARBÖ. Österreichische Vertretungen im Ausland seien verpflichtet, ihren Landsleuten Unterstützung im Kontakt mit ausländischen Behörden zu gewähren.
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ARBÖ und ÖAMTC bieten Rechtsberatung
Achten sollte man darauf, dass die Rechtsmittelfristen oft recht kurz sind und dass es zu Nachteilen kommen kann, wenn bestimmte Formalitäten unberücksichtigt bleiben. Die Autofahrerorganisationen bieten daher Hilfe, Rechtsberatung und Musterbriefe an, um mit den Behörden in Kontakt zu treten.
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Abkommen ist derzeit eine Einbahnstraße
Ausländische Autofahrer, die in Österreich eine Verkehrsübertretung begehen, haben aber immer noch gute Chancen, ungeschoren davonzukommen. Die meisten europäischen Länder verweigern immer noch die Bekanntgabe von Fahrzeughaltern und -lenkern. Daher kann gegen diese Verkehrssünder gar kein Strafverfahren durchgeführt werden.
"Während also österreichische Kraftfahrer den ausländischen Behörden praktisch ans Messer geliefert werden, können Ausländer österreichischen Radarboxen weiterhin die lange Nase drehen", kritisierte ÖAMTC-Jurist Haupfleisch.
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