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GESETZESLAGE |
18.02.2008 |
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Bevor Exotenhaltung zur Tierquälerei wird
Die Haltung von Riesenschlangen, Pfeilgiftfröschen oder Eidechsen ist für viele ein spannendes Hobby. Aber es dürfen nicht alle "Wunschtiere" gehalten werden, außerdem gibt es eine gesetzliche Meldepflicht für exotische Haustiere.
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Modeerscheinung "Exotenhaltung" gefährdet Tierleben. |
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Problematisch: Exoten gelten als "cool"
Aus aktuellem Anlass - dem Diebstahl von 15 Pythons und zweier Pfeilgiftfrösche - wies die Kärntner Tierschutzombudsfrau, Marina Zuzzi Krebitz, am Montag auf einige wichtige Punkte hin, die bei der Haltung von exotischen Tieren zu beachten sind.
Leider sei es nicht mehr so, dass die Exotenhaltung nur mehr von Experten betrieben werde. Gerade die Haltung von Reptilien und Amphibien sei zu einer Art "Modeerscheinung" geworden. In manchen Kreisen gelte es als "cool", diese besonders ausgefallenen Tiere zu halten, kritisiert Zuzzi- Krebitz.
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Strukturierte Terrarien, Strom, Heizung und Spezialfutter sind ein echter Kostenfaktor - und erfordern Fachkenntnisse. |
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Hohe Haltungsansprüche
Dabei werde jedoch häufig vergessen, dass gerade diese Tiere sehr hohe Haltungsansprüche haben. Diese sind "wechselwarm", das heißt ihre Körpertemperatur und Lebensfunktionen hängen von der Umgebungstemperatur ab.
Die Anschaffung der - meist teuren - Tiere ist oft dennoch wesentlich weniger kostenintensiv als die Maßnahmen, die notwendig sind, um den Tieren den richtig klimatisierten Lebensraum zur Verfügung zu stellen. Strukturierte Terrarien, Strom, Heizung und Spezialfutter sind ein echter Kostenfaktor - und erfordern Fachkenntnisse.
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 Eine Klapperschlange beim "Dinner".
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"Rote Liste". |
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Kein "gesetzliches OK" für Alligatoren
Die Haltung von sogenannten "gefährlichen Tieren" ist generell untersagt. Dazu zählen: Kaimane, Alligatoren, Krokodile, Gaviale, Krustenechsen, Riesenschlangen - ausgenommen solche, die im ausgewachsenen Zustand nicht länger als drei Meter werden - und Giftschlangen.
Das bedeutet, dass in Kärnten Giftschlangen, Riesenschlangen über drei Meter und alle anderen als gefährlich geltenden Tiere von Privatpersonen nicht erworben und nicht gehalten werden dürfen.
Wer mit einem "gefährliche Haustier" erwischt wird, dem drohen Strafen bis zu
2.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 5.000 Euro.
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 Alligator oder Krokodil? Letzteres.
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Zweiwöchige Meldefrist beim Magistrat
Als unbedenklich eingestufte Reptilien und Amphibien dürfen - vorausgesetzt die Haltungsbedingen stimmen - nur dann gepflegt werden, wenn eine zweiwöchige Meldefrist beim Magistrat eingehalten wird. Sonst droht eine
Geldstrafe bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall muss das Doppelte berappt werden.
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Für jene, die sich genauer informieren wollen. |
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Information
Marina Zuzzi-Krebitz
Tierschutzombudsfrau Land Kärnten
Tel: 0664- 80 536 37000
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