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DO | 23.02.2012
Moschee bei der Donauinsel in Wien Floridsdorf (Bild: APA)
Entwurf
Kärntner "Verbotsgesetz" für Minarette
In Kärnten wird es keine Moscheen und Minarette geben. Das sagte Raumordnungslandesrat Uwe Scheuch (BZÖ) am Samstag in einer Pressekonferenz. Er stellte den Entwurf für ein De-facto-Verbotsgesetz vor.
Entscheidung bei Sonderkommission
Basis für dieses Gesetz seien die Kärntner Bauordnung und das Ortsbildpflegegesetz, sagte Scheuch. So solle eine Ortsbildpflege-Sonderkommission eingerichtet werden, die bei Bauvorhaben mit "außergewöhnlicher Architektur oder Größe" ein verbindliches Gutachten erstellt.
Gesetzesentwurf im Wortlaut:
Im vorliegenden Gesetzesentwurf heißt es wörtlich: "Bei Vorhaben nach § 6 lit. a bis c, die wegen ihrer außergewöhnlichen Architektur oder Größe (Höhe) von der örtlichen Bautradition wesentlich abweichen, hat die Behörde im Rahmen der Vorprüfung ein Gutachten der Ortsbildpflege-Sonderkommission (§ 12a Kärntner Ortsbildpflegegesetz 1990) einzuholen."
Uwe Scheuch, BZÖ (Bild: ORF) Scheuch: Kein Verstoß gegen Religionsfreiheit
Scheuch betonte, dass dieses Gesetz laut Landesverfassungsabteilung innerhalb der Verfassung liege und auch nicht gegen Religions- oder Kunstfreiheit sowie Menschenrechte verstoße.

Damit solle es unmöglich sein, in Kärnten ohne die Zustimmung der zuständigen Gremien und der Bevölkerung Moscheen und Minarette zu bauen, erklärte Scheuch.
Verbindliches Gutachten für Gemeinde
Wenn von einer Glaubensgemeinschaft oder einem Verein ein entsprechendes Bauvorhaben eingereicht werde, komme die von der Landesregierung bestellte Ortsbildpflege-Sonderkommission zum Einsatz. Deren Gutachten soll verbindlich sein.

In solchen Fällen werde die Entscheidung auf Gemeindeebene vom Bürgermeister, der im Normalfall Baubehörde erster Instanz ist, auf den gesamten Gemeindevorstand verlagert. Das müsste in der Kärntner Bauordnung festgelegt werden. Scheuch sagte, er sehe es auch als Hilfe für die Organe an, wenn hier auf möglichst breiter Basis entschieden werde.

Sollte eine Gemeinde entgegen dem Gutachten der Ortsbildpflege-Sonderkommission entscheiden, könne noch das Land das Bauvorhaben versagen.
Ähnliche Vorstöße: Schweiz und Vorarlberg
Für Scheuch setzt Kärnten mit diesem Gesetz einen wichtigen Meilenstein. Er werde den gemeinsam mit Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) initiierten Entwurf nun in Begutachtung schicken und in der Regierungssitzung nächsten Dienstag einbringen.

Scheuch verweist auf ähnliche Vorstöße in der Schweiz oder in Vorarlberg. Auch aus Berlin habe es schon Anfragen zur Kärntner Vorgehensweise gegeben.
Peter Kaiser, SPÖ (Bild: ORF) SPÖ: Ablenkungsmanöver
Die SPÖ reagierte auf die Ankündigung Scheuchs mit dem Hinweis, es handle sich "um ein typisches Ablenkungsmanöver von der unbequemen Debatte über die haarsträubenden Vorkommnisse bei der Kärnten Werbung und den Referatsbereichen von Haider und Dörfler".

Der Klubobmann der SPÖ-Kärnten, Peter Kaiser sagte, über dieses wichtige Thema müsse fern jeglichen Zeitdrucks ausführlich diskutiert werden, jedoch nicht auf Basis eines Dringlichkeitsantrages in der Landesregierung.
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