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MI | 11.04.2012
Sexueller Übergriff auf Mädchen (Bild: APA)
Gericht
Dreieinhalb Jahre Haft für sexuellen Missbrauch
Dreieinhalb Jahre Haft gab es am Montag für einen 39 Jahre Ferlacher, der seine kleine Tochter über Jahre hinweg sexuell missbraucht hat. Ein Pensionist , der seine Enkelin vergewaltigt hat, erhielt über drei Jahre Haft.
Urteil ist nicht rechtskräftig
Laut Anklage hatte sich der Arbeiter aus Ferlach 1997 und 1998 sowie im Frühjahr 2006 mehrfach an seiner heute 14 Jahre alten Tochter vergangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Alter von fünf Jahren erstmals missbraucht
Bereits in den Jahren 1997 und 1998 habe der Arbeiter - er lebte schon damals von der Kindesmutter getrennt - seine damals fünfjährige Tochter "gelegentlich am Wochenende besucht" und dabei missbraucht, führte Staatsanwältin Sandra Agnoli aus.

Nach Auffliegen der Übergriffe sei jeglicher Kontakt abgebrochen worden. Doch Ende 2005 habe das Mädchen "mit der Mutter Probleme" bekommen und zog zum Vater.

Wenig später hätten die sexuellen Übergriffe des Angeklagten wieder begonnen, bald sei es "nahezu jede Nacht" dazu gekommen.
Tochter eingeschüchtert
"Die Tochter hat es erduldet, weil der Vater es verlangte", meinte Agnoli. Dazu habe er die zu dem Zeitpunkt 13-Jährige mit dem Argument eingeschüchtert, bei Bekanntwerden der Vorfälle ins Gefängnis zu müssen.
Täter geständig
"Ich wollte ein normales Leben führen, ich weiß nicht, was mich geritten hat", erklärte der Angeklagte.

"Dass Sie das Leben ihrer Tochter im Wesentlichen zerstört haben, ist Ihnen klar?", fragte Richter Christian Liebhauser-Karl. "Ja, ich weiß, dass es nicht richtig ist", murmelte der Kärntner, der sich in allen Punkten geständig zeigte.
Mutter wusste vom Missbrauch
Nach kurzer Beratung kam der Schöffensenat zu dem Urteil von dreieinhalb Jahren unbedingter Haft. Der Angeklagte nahm an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Anzeigt worden war der sexuelle Missbrauch von der Mutter des Mädchens. Sie hatte über ihren Verdacht schon Jahre zuvor das Jugendamt informiert, dennoch dürften die Anschuldigungen nicht ausgereicht haben um die Übersiedelung des Kindes zu seinem Vater zu verhindern.
44 Monate Haft für 61 Jahre alten Pensionisten
Zu drei Jahren und acht Monaten Haft wurde am Montag ein 61 Jahre alte Pensionist aus Klagenfurt verurteilt, der in den Jahren 1998 bis 2000 seine Enkelin sexuell missbraucht hat.
Opfer hat vier Selbstmordversuche hinter sich
Ihm wurde angelastet, sich an seiner damals neun Jahre alten Enkelin vergangen zu haben. Er hat das Kind sogar zu seiner Arbeitsstelle als Reinigungskraft in ein Cafe mitgenommen und dort missbraucht.

Das mutmaßliche Opfer ist mittlerweile 17 Jahre alt. Die junge Frau hat vier Selbstmordversuche hinter sich.
Verurteilter bestritt Vorwürfe
Der Pensionist hat vor dem Schöffensenat alle Anschuldigungen von sich gewiesen. Er sagte, es sei alles frei erfunden.

Der Schöffensenat war jedoch von seiner Schuld überzeugt. Der Mann war bereits 1999 wegen eines ähnlichen Deliktes zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden.

Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Auch dieses Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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