|
|
 |
 |
Zweitwohnsitzabgabe |
28.08.2006 |
|
|
|
|
Zwei Drittel der Gemeinden kassieren
Seit Anfang des Jahres wird in Kärnten die Zweitwohnsitzabgabe von den Gemeinden eingehoben. Bisher haben zwei Drittel der Gemeinden eine Abgabeverordnung an das Land gemeldet.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Bis zu 660 Euro im Jahr
Das Land hat eine Staffelung der Zweitwohnsitzabgaben vorgeschrieben und die Höchstgrenzen festgelegt.
So zahlt man bei einer Wohnfläche von bis zu 30 Quadratmetern maximal 120 Euro im Jahr. Bei einer Wohnfläche von mehr als 90 Quadratmetern können maximal 660 Euro pro Jahr von der Gemeinde eingehoben werden.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Niedrigere Abgaben in St. Veit
Wie viel ein Zweitwohnsitzbesitzer tatsächlich zahlen muss, hängt aber von der jeweiligen Gemeinde ab. Bis jetzt haben 80 Gemeinden ihre Abgabeverordnungen beim Land eingereicht. Mehr als zwei Drittel von ihnen heben die höchst möglichen Abgaben ein.
Eine der wenigen Ausnahmen ist die Stadtgemeinde St. Veit, hier zahlt man maximal 400 Euro im Jahr für den Zweitwohnsitz.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
"Wollen die Zweitwohnsitzleute behalten"
Bürgermeister von St. Veit, Gerhard Mock (SPÖ): "Wir kommen da wahrscheinlich auf einen Betrag von circa 2.400 Euro. Es ist an sich nicht so ein Betrag der uns jetzt bewegt diese 100 Prozent auszunützen. Wir sind finanzstark und wir wollen auch die Zweitwohnsitzleute in St. Veit behalten."
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
45.000 Zweitwohnsitze in Kärnten
In Kärnten gibt es laut Volkszählung aus dem Jahr 2001 knapp 45.000 Zweitwohnsitze. Doch bei weitem nicht alle dieser Zweitwohnsitzbesitzer werden zur Kasse gebeten, denn im Gesetz gibt es Ausnahmen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ausnahmen für Studenten und Schrebergärtner
Für Schrebergartenhäuser, Wohnwagen oder für Wohnungen, die Schüler, Studenten oder Dienstnehmer aus Gründen der örtlichen Entfernung nutzen, muss nichts gezahlt werden. Ebenso für Wohnungen, die von einer anderen Person als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Erbt man ein Haus, müsse man nicht automatisch eine Zweitwohnsitzabgabe zahlen, sagte Franz Sturm von der Gemeindeabteilung des Landes.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Bei Nichtbenützung - keine Abgabe
"Wenn die Wohnung überhaupt nicht für Wohnzwecke verwendet wird, dann wäre die Vorschreibung einer Zweitwohnsitzabgabe unzulässig. Auch wenn ihnen diese Wohnung gehört, aber sie sie als solche nicht verwenden, dann liegt kein Zweitwohnsitz im Sinne des Kärnten Landesgesetzes vor", so Sturm.
Nützt man das geerbte Haus oder die geerbte Wohnung nur am Wochenende, sind aber Gebühren an die jeweilige Gemeinde zu entrichten.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Fremdenverkehrsgemeinden profitieren
Von der neuen Abgabe profitieren hauptsächlich die Fremdenverkehrsgemeinden mit überdurchschnittlich vielen Zweitwohnsitzen, wie Velden, Pörtschach oder Ebene Reichenau.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Meisten Zweitwohnsitze in Klagenfurt
Klagenfurt hat mit knapp 2.500 Zweitwohnsitzen die höchste Anzahl, gefolgt von Villach mit knapp 1.000. Steindorf am Ossiachersee zählt rund 500 Zweitwohnsitze.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kosten für Infrastruktur abdecken
Mit dem eingehobenen Geld können Gemeinden die Infrastrukturausgaben für Zweitwohnungsbesitzer abdecken. Diese Regelung sei für die Gemeinden auch dringend notwendig gewesen, sagte Sturm:
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
"Die Gemeinden mussten Leistungen für Zweitwohnsitzbesitzer bereitstellen, etwa im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, der Straßenreinigung und der Schneeräumung.
Sie haben aber keine Vertragsanteile (Finanzausgleich des Bundes) bekommen, über die diese Leistungen finanziert werden könnten. Das heißt, die Gemeinde, die Allgemeinheit, musste dazu zahlen", so Sturm.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Lage entscheidet über Abgabenhöhe
Entscheidend für die Höhe ist in manchen Gemeinde, etwa in Maria Wörth oder Schiefling, auch die Lage des Zweitwohnsitzes.
Für bessere Lagen, etwa die erste Reihe in einer Seengemeinde, wird mehr, für abgelegene Wohnsitze weniger eingehoben.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Linktipp:
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|